Unsere Reaktion auf Corona
Training und Wettkämpfe im Breitensport und Leistungssport unter Auflagen wieder möglich
Im Land Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen der jeweiligen Corona-Landesverordnung zu beachten. Die Verordnung findet ihr HIER. Für spezielle Fragen wendet euch bitte an die Geschäftsstelle.
Es bestehen nach wie vor kostenlose Impfmöglichkeiten gegen Corona, die im Landkreis MSE findet ihr HIER.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Stand ab 28.5.2022 – Was ist erlaubt?
- Es gilt die zuletzt am 28.5.2022 geänderte Corona Landes-Verordnung.
- Personen mit unabgeklärten Erkältungssymptomen, unter Quarantäne u.ä. sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
- Insbesondere bei Veranstaltungen mit vielen Personen im Innenbereich soll die Anwesenheit erfasst werden (vorzugsweise mittels Corona-Warn-App).
- Wettkämpfe mit Zuschauenden sind erlaubt. Die Mindestabstände sollen 1,5 m eingehalten werden.
Wir gehen davon aus, dass die von unserem Verein genutzten Sportanlagen von den jeweiligen Eigentümern in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt werden. Sollte es dabei Probleme geben, kontaktiert bitte die Geschäftsstelle. Ebenfalls storniert bitte nicht mehr benötigte Raumbuchungen in Abstimmung mit der Geschäftsstelle.
Die Abteilungen und Trainingsgruppen sind aufgefordert, die Einhaltung der jeweiligen Auflagen aus der neuen Corona-Landesverordnung wie z. B.
- keine Teilnahme am Training für Personen unter Quarantäne oder mit akuten Atemwegsinfekten
- Einhaltung der Mindestabstände
- regelmäßiges Lüften
durchzusetzen. Die Hygienekonzepte der Abteilungen sind auf die Übereinstimmung mit der neuen Corona-Landesverordnung zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
Aus den vorhergehenden Coronaverordnungen bleiben folgende Forderungen bestehen:
Der organisierte Sport muss entsprechend den Regeln des Schutz- und Hygienekonzepts der Abteilung sowie ggf. zusätzlicher Regeln der Betreiber der Sportstätten ausgeübt werden. Es sind ggf. Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Die Trainer und Übungsleiter sind entsprechend durch den Geschäftsführer oder die Abteilungsleitung zu belehren.
Jede Trainingsgruppe muss über folgende Unterlagen verfügen:
- Schutz- und Hygienekonzept der Abteilung (ggf. Schutz- und Hygieneregeln für die Sportstätten)
- Kontaktdaten der Trainingsgruppe mit Anschrift und Telefonnummer
- Belehrung mit Dokumentation der Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
- Teilnehmerliste für jedes Training (Aufbewahrung der Unterlagen für 4 Wochen)
Was ist zu tun, wenn ein Corona-/Verdachts-Fall auftritt? |
Es muss unbedingt verhindert werden, dass ein Sportler die Trainingsgruppe infiziert und dadurch der SCN zum Ausgangspunkt für ein Cluster wird!
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Abteilung | Genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept |